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BIOTOPVERBUND

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Was ist der Biotopverbund?

 

Biotope sind Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Hierzu zählen beispielsweise Teiche, Streuobstwiesen oder Nadelwälder. Werden diese Lebensräume untereinander vernetzt entsteht ein Biotopverbund.
 

Wozu brauchen wir einen Biotopverbund?

  • Weltweit und lokal erleben wir einen großen Verlust an Artenvielfalt 

  • Viele Arten benötigen verschiedene Lebensräume, um sich fortzupflanzen 

  • Viele gefährdete Arten können nur kurze Strecken zurücklegen

  • Barrieren wie Siedlungen, Straßen, intensive Landwirtschaft oder Sukzession erschweren oder verhindern Wanderungen. Dies kann zur vollständigen Isolation von Artengruppen führen.

  • Die Pflege von Biotopen sowie die Entwicklung von Verbindungselementen zwischen Biotopen sind nötig. Nur so können diese Lebensräume erhalten werden und ein  Austausch zwischen Populationen stattfinden

 

Um dem Artenrückgang entgegen zu wirken, soll bis zum Jahr 2030 ein Biotopverbund auf 15 % der Offenland-Fläche von Baden-Württemberg entstehen. Dieses Vorhaben wurde 2020 durch Änderungen im Naturschutzgesetz rechtlich gesichert. Insbesondere die Gemeinden sind vom Land aufgefordert dazu beizutragen, dieses Ziel zu erreichen.
 

Biotopverbundplanung – eine Chance für Gemeinden

Gemeinden können ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Biotopverbundkonzeption beauftragen. Die Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) beträgt hierfür 90 %. Die Durchführung der erarbeiteten Maßnahmen kann mit 70 % gefördert werden.

Ablauf: Biotopverbundkonzeption und Umsetzung  

1. Biotopverbundkonzeption 
 

​Gemeinden lassen eine (geförderte) Biotopverbundkonzeption von einem Planungsbüro erstellen. Planungsgrundlage für das beauftragte Büro ist der „Fachplan landesweiter Biotopverbund“. Der Fachplan enthält eine Übersichtskarte mit möglichen Biotopverbundflächen für ganz Baden-Württemberg. Auf dieser Basis werden Vor-Ort-Begehungen im Projektgebiet durchgeführt und ein Maßnahmenbericht erstellt.

 

2. Umsetzung der Maßnahmen für den Biotopverbund

Auf Basis des erstellten Konzeptes werden die Maßnahmen durchgeführt z.B. Heckenpflege, Altgras/Blühstreifen, angepasste Mahd oder Beweidung, Anlage neuer Biotope, …

Vorteile der Biotopverbundplanung für Gemeinden

  • Maßnahmen für den Biotopverbund müssen ohnehin bei Planungen, wie z. B. Regionalplan, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan oder Grünordnungsplan, berücksichtigt werden: Das geförderte Konzept kann vielfach herangezogen werden und reduziert den Planungsaufwand 

  • Die Biotopverbundkonzeption liefert einen aktuellen Überblick über Lebensräume für Tiere und Pflanzen in der Gemeinde. Außerdem werden bestehende Konzepte integriert, sodass ein Übersichtsplan entsteht
     

  • Fördersatz für Gemeinden: Das Erstellen der Konzeption wird mit 90% gefördert, die Maßnahmenkosten i.d.R. mit 70%
     

  • Der verbleibende Eigenanteil von 30% kann unter bestimmten Umständen auf das Ökokonto angerechnet werden, sodass für künftige Ausgleichsverpflichtungen dieses erworbene Guthaben in Anspruch genommen werden kann
     

  • Das Maßnahmenkonzept dient als Grundlage für die kommunale Entwicklung und bietet einen Maßnahmenpool für Ausgleichsmaßnahmen 
     

  • Es erfolgt eine Vernetzung verschiedener Akteure aus Naturschutz, Landwirtschaft und Verwaltung vor Ort
     

  • Der Schutz von Biodiversität ist ein aktuelles und populäres Thema - Engagement und Öffentlichkeitsarbeit sind in diesem Bereich sehr sinnvoll

  • „Vorangehen“: Vorbild sein für weitere Gemeinden und zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Baden-Württemberg beitragen 

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Karten: Biotopverbundkulisse der Gewässerlandschaften und Biotopverbundkulisse des Offenlandes mit mittleren (grün), trockenwarmen (rot) und feuchten (blau) Standorten im Landkreis Böblingen mit Generalwildwegeplan (braun) . 

Umwelt-Daten und -Karten Online

(C) 2022 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

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Biotopverbundplanung im Oberen Gäu

Bis zum Jahresende 2022 können dem Planungsbüro noch Hinweise zu wichtigen Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten, wertvollen Landschaftsflächen oder pflegebedürftigen Bereichen für die Gemeinden Bondorf, Mötzingen, Jettingen und Gäufelden gemeldet werden (Kontakt per E-Mail: heide.esswein@goeg.de oder Tel. 0711 65224460) 

Mehr Informationen für Kommunen

  • Mehr zu Fristen,

  • Förderung

  • und Formulare zur Antragsstellung

​finden Sie hier: "Informationen zum Biotopverbund für Kommunen"

 

Außerdem finden Sie unter "Aktuelles" Presseartikel zum Thema Biotopverbund. 

Der LEV Böblingen berät und betreut Gemeinden bei der Antragsstellung und zu allen weiteren Fragen rund um den Biotopverbund. Ansprechpartnerin: Helen Kilian-Rosenkranz (h.kilian-rosenkranz@lrabb.de oder 07031- 663 3434)

 

Auch Landwirt:innen, Vereine und Privatpersonen können sich für den Biotopverbund einsetzen. Auch hier unterstützt Sie der LEV gerne bei der Planung und Förderung. 
 

Weitere Informationen zum Biotopverbund finden Sie außerdem z. B. bei LUBW oder BUND
 

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