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LANDSCHAFTSPFLEGE FÖRDERUNG

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Förderung für Landschaftspflege – Machen Sie mit

Sie betreiben selbst Landschaftspflege oder besitzen Flächen im Landkreis, die Sie ökologisch sinnvoll nutzen und pflegen (lassen) wollen? Wir im Landschaftserhaltungsverband Böblingen beraten Sie gerne.

  • Biotoppflege wird i.d.R. von Landwirtschaftsbetrieben, Maschinenringen oder Landschaftspflege-Unternehmen als Auftragsarbeit  nach LPR B umgesetzt.

  • Kommunen, Vereine und Privatpersonen können über Anträge eine LPR B-Förderung für Maßnahmen beantragen.

  • Mit Landwirt:innen vereinbaren wir die extensive, langfristige Nutzung von Betriebsflächen auf Grundlage von Vertragsnaturschutz nach LPR A.


Wir unterstützen und beraten Sie bei der Anbahnung von Fördergeldern über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) oder aus anderen Förderprogrammen.

Das aktuelle Infoblatt zu den häufigsten Maßnahmen und den entsprechenden Fördersätzen finden Sie hier: Information zur Förderung LEV BB.

LPR B: Erstpflege, Biotopentwicklung und spezielle Artenschutzmaßnahmen

 

Um Biotope zu erhalten oder zu entwickeln, sind meist einmalige Pflegearbeiten notwendig, die im Laufe eines Jahres abgeschlossen werden. Die Förderung erfolgt über Aufträge an Landschaftspflegebetriebe oder über Anträge von Naturschutzvereinen, Gemeinden aber auch Privatpersonen werden hier aktiv. Alljährlich werden Maßnahmen gefördert, wie z. B.:

 

Die Förderung wird jährlich durch das Landratsamt (UNB) oder das Regierungspräsidium vergeben und i. d. R. nach aktuell gültigen Maschinenringsätzen im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR Teil B) vergütet.

Broschüre fachgerechte Heckenpflege

LPR A: Extensive Bewirtschaftung mit Vertragsnaturschutz

 

Im Vertragsnaturschutz verpflichten sich  i.d.R. Landwirtschaftsbetriebe oder Tierhalter:innen z.B. von Schafen und Ziegen, bestimmte Flächen unter "naturschonenden" Auflagen für 5 Jahre zu bewirtschaften. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist dabei grundsätzlich nicht erlaubt und i.d.R. auch kein mineralischer Stickstoffdünger.

Über Vertragsnaturschutz läuft u.a.:

  • Beweidung mit Schafen und Ziegen von Magerrasen und Wacholderheiden

  • Extensive Pflege von Feuchtwiesen mit angepassten Mahdzeitpunkten für Ameisen-Bläulinge

  • Angepasste Ackernutzung zur Förderung von Ackerwildkräuter oder zum Rebhuhnschutz

  • Insektenschutz durch stehen lassen von Altgrasstreifen und Einsatz tierschonender Balkenmäher (Finger- / Doppelmesserbalken)

 

Für den Arbeitsaufwand der Pflege bzw. für den Ertragsausfall durch eine Extensivierung bekommen sie finanzielle Ausgleichsleistungen. Die Vergütung über die Landschaftspflegerichtlinie des Landes (LPR Teil A) variiert je nach Auflagen, Aufwand, Geräteeinsatz und Anteil der Handarbeit etwa zwischen 250 € und 1.500 € je ha und Jahr.

 

Der LEV begutachtet gemeinsam mit den Bewirtschafter:innen die naturschutzrelevanten Flächen, entwickelt langfristige Pflegekonzepte und bereitet LPR-Verträge unterschriftsreif vor. Mit Vertragsnaturschutz können einige Betriebe einen wichtigen Teil ihres Einkommens erwirtschaften. Für Maßnahmen auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten finden Sie in der Broschüre "Landwirt schafft biologische Vielfalt" genauere Informationen - die Förderung läuft ebenfalls über LPR mit Beratung durch den LEV. 

Statt über LPR sind auch Maßnahmen über FAKT II möglich, die direkt im Gemeinsamen Antrag verfügbar sind z.B. Extensive Nutzung von FFH Mähwiesen (FAKT B5). LPR oder FAKT lassen sich zusätzlich mit einigen Öko-Regelungen kombinieren ab 2023.

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Streuobst: Förderung für Pflegeschnitte von Obstbaumhochstämmen

 

Obstbäume und Obstwiesen prägen das Bild der traditionellen Kulturlandschaft. Sie sind ökologisch wichtige Lebensräume für eine Vielzahl an Arten. Sie gliedern, bereichern und verschönern das Landschaftsbild. Jedoch benötigen Streuobstbäume regelmäßige Pflegeschnitte, um lange vital zu bleiben.

 

Das Land fördert seit 2015 die Pflege von Streuobstbäumen mit mindestens 1,4 m Stammhöhe über Sammelanträge mit mindestens 100 Streuobstbäumen je Antrag. Für Sammelanträge aus dem Landkreis Böblingen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. In 2020 ist die zweite Förderperiode angelaufen, die 5 Jahre lang geht. Es konnten dafür bis 15. Juli 2020 Anträge von Gruppen aus Privatpersonen, Vereine, Verbände, obstverarbeitenden Betrieben sowie Kommunen gestellt werden. Der LEV hat drei Sammelanträge gestellt, die knapp 90 Einzelpersonen eine Teilnahme am Förderprogamm ermöglichen.

 

Mehr dazu im BW Streuobst Infoportal

Zum Projekt "A gmäht´s Wiesle" am Schönbuchrand

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