top of page

INFORMATIONEN ZUM BIOTOPVERBUND

FÜR KOMMUNEN

Logo_LEV_weiss.png

Förderung von Biotopverbundplanungen und Maßnahmen

Fristen


Anträge für eine Biotopverbundkonzeption können jederzeit von Gemeinden über den LEV bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden. Eine vorherige Absprache mit der Biotopverbundfachkraft Frau Kilian-Rosenkranz wird dringend empfohlen.

Förderung

 

Damit der Schutz der Biodiversität  vorangetrieben werden kann gelten seit 2020 erhöhte Fördersätze über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für die Erstellung einer Biotopverbundkonzeption und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen:

  • Der Fördersatz für die Erstellung einer Biotopverbundkonzeption (über ein Planungsbüro oder durch die Gemeinde selbst) wurde von 70 % auf 90 % angehoben

  • Die Förderung von Maßnahmen für die Umsetzung des Biotopverbunds wurde von 50 % auf 70 % angehoben

     

​Der verbleibende Eigenanteil von 30 % kann unter bestimmten Umständen auf das  Ökokonto angerechnet werden. Hierfür ist eine vorherige Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde notwendig. 

 

Ablauf Antragsstellung


Ablauf für Gemeinden in 3 Schritten:

  1. Kontaktaufnahme mit LEV

  2. Mit Unterstützung des LEV wird eine Förderung über die LPR für die Erstellung einer Biotopverbundkonzeption beantragt. Ein Musterleistungsverzeichnis für die Angebotseinholung der Planungsbüros, sowie die Antragsunterlagen für die Förderung erhalten Sie vom LEV.

  3. Ein Planungsbüro, oder in Einzelfällen die Gemeinde selbst, erstellt eine Biotopverbundkonzeption

  4. Umsetzung der, im Rahmen der Konzeption geplanten, Maßnahmen

bottom of page