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INFORMATIONEN ZUM BIOTOPVERBUND

FÜR KOMMUNEN

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Förderung von Biotopverbundkonzeptionen und Maßnahmen

Fristen


Anträge für eine Biotopverbundkonzeption können jederzeit von Gemeinden eingereicht werden. Eine vorherige Absprache mit der Biotopverbundfachkraft Frau Kilian-Rosenkranz wird empfohlen.

Förderung


Die Corona-Pandemie sowie der Krieg in der Ukraine stellt Gemeinden derzeit vor besonders große Herausforderungen, auch finanziell. Damit der Schutz der Biodiversität trotzdem vorangetrieben werden kann gelten seit dem 24.06.2020 erhöhte Fördersätze über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) für die Erstellung einer Biotopverbundkonzeption und der Umsetzung entsprechender Maßnahmen:

  • Der Fördersatz für die Erstellung einer Biotopverbundkonzeption (über ein Planungsbüro oder durch die Gemeinde selbst) wurde von 70 % auf 90 % angehoben

  • Die Förderung von Maßnahmen für die Umsetzung des Biotopverbunds wurde von 50 % auf 70 % angehoben

     

​Der verbleibende Eigenanteil von 30 % kann unter bestimmten Umständen auf das  Ökokonto angerechnet werden. Hierfür ist eine vorherige Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde notwendig. 

 

Ablauf Antragsstellung


Ablauf für Gemeinden in 3 Schritten:

  1. Kontaktaufnahme mit LEV

  2. Mit Unterstützung des LEV wird eine Förderung über die LPR für die Erstellung einer Biotopverbundkonzeption beantragt. Ein Musterleistungsverzeichnis für die Angebotseinholung der Planungsbüros, sowie die Antragsunterlagen für die Förderung erhalten Sie vom LEV.

  3. Ein Planungsbüro oder in Einzelfällen die Gemeinde selbst erstellt eine Biotopverbundkonzeption

  4. Umsetzung der, im Rahmen der Konzeption geplanten, Maßnahmen

Biotopverbundskonzeption

 

Gemeinde beauftragt Planungsbüro mit Erstellung einer Biotopverbundskonzeption. Die Förderung wurde erhöht auf 90% der anfallenden Kosten über die LPR

Maßnahmen für den Biotopverbund

 

Maßnahmen, die im Rahmen dieser Konzeption durchgeführt werden, können seit 2020 mit 70 % gefördert werden

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